Wenn im Gebet versehentlich eine Säule (Rukn) verzögert, wiederholt oder vorgezogen wird oder eine Pflicht (Wadschib) ausgelassen, verzögert oder verändert wird, ist es verpflichtend, zur Ausgleichung des Mangels die Vergessensniederwerfung (Sadscha as-Sahw) zu verrichten (el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/125 ff.).
Die Durchführung der Vergessensniederwerfung erfolgt wie folgt: Im letzten Sitzen des Gebets wird das Tahiyyat gesprochen, dann wird der Friedensgruß nach rechts gegeben und ohne Unterbrechung mit Takbir in die Niederwerfung gegangen. In der Niederwerfung wird dreimal „Subhâne rabbiye’l-a‘lâ“ gesprochen. Danach wird mit Takbir aufgesessen, erneut mit „Allahu akbar“ die zweite Niederwerfung vollzogen und wieder dreimal „Subhâne rabbiye’l-a‘lâ“ gesprochen. Anschließend wird mit „Allahu akbar“ aufgesessen. In diesem Sitzen werden die Bittgebete „Ettehiyyâtü, Allahümme salli, Allahümme bârik und Rabbenâ...“ gesprochen und der Friedensgruß zuerst nach rechts, dann nach links gegeben.
Es ist auch erlaubt, im Sitzen vor der Vergessensniederwerfung die Gebete Salli-Bârik und andere Bittgebete zu sprechen. Obwohl es auch Meinungen gibt, die die Durchführung der Vergessensniederwerfung nach dem Friedensgruß zu beiden Seiten erlauben, bevorzugt die Mehrheit (Dschumhur), sie nur nach dem Friedensgruß zur rechten Seite zu verrichten (Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/72-73; el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/125; Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 2/77-78).
Bei Gebeten in Gemeinschaft ist es verdienstvoller und ratsamer, die Vergessensniederwerfung nur nach dem Friedensgruß zur rechten Seite zu verrichten, damit die Gemeinschaft nicht versehentlich auseinandergeht.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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