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Bis wann kann das Nachtgebet (Yatsı) verrichtet werden?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Die Zeit für das Nachtgebet (Yatsı) beginnt, nachdem die Zeit für das Abendgebet (Akşam) abgelaufen ist, und dauert bis zur „imsak“-Zeit (dem Beginn der Morgendämmerung). (Tahâvî, Şerhu me‘âni’l-âsâr, 1/159 [957-959]) Das Nachtgebet kann innerhalb dieses Zeitraums zu jeder Zeit verrichtet werden. Allerdings sagen einige Gelehrte, dass es – wie bei allen Pflichtgebeten – aufgrund der Empfehlung des Propheten Muhammad (s.a.s.) vorzuziehen ist, das Nachtgebet zu Beginn seiner Zeit zu verrichten. Andererseits gibt es auch Gelehrte, die sich auf bestimmte Überlieferungen stützen und meinen, dass es besser sei, das Nachtgebet in einem späteren Abschnitt der Nacht zu verrichten. (İbn Kudâme, el-Muğnî, 1/278)

Nach der Schafiitischen Rechtsschule beginnt die Zeit für das Nachtgebet mit dem Verschwinden der rötlichen Färbung am westlichen Horizont und dauert bis zum Beginn der Morgendämmerung. Innerhalb dieser Zeit wird das Nachtgebet jedoch in vier Abschnitte unterteilt: „verdienstvolle“ Zeit, „empfohlene“ Zeit, „zulässige“ Zeit und „entschuldigte“ Zeit. Die verdienstvolle Zeit ist zu Beginn des Gebetszeitraums. Die empfohlene Zeit ist das erste Drittel der Nacht. Danach bis zum Morgengrauen ist die zulässige Zeit; in dieser Zeit ist das Verrichten des Nachtgebets zwar erlaubt, aber verpönt (makruh). Die entschuldigte Zeit ist die Zeit des Abendgebets, wenn das Nachtgebet im Rahmen des „cem-i takdim“ verrichtet wird. (Nevevî, el-Mecmû’, 3/31)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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