Gebetszeiten
Reinheitde

Bricht Ausfluss aus dem Ohr die rituelle Gebetswaschung (Wudu)?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Ausfluss aus dem Ohr, dem Bauchnabel oder dem Auge ohne Schmerzen oder Beschwerden hebt die rituelle Gebetswaschung nicht auf. Tritt der Ausfluss jedoch mit Schmerzen oder Beschwerden auf, wird nach den Hanafiten die Gebetswaschung ungültig, da der Schmerz auf das Vorhandensein einer Wunde hinweist. Flüssigkeit, die aus einer Wunde austritt, hebt die Gebetswaschung auf. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/147) Nach der schafiitischen Rechtsschule wird die Gebetswaschung nur durch das Austreten von etwas aus den vorderen oder hinteren Körperöffnungen ungültig. Flüssigkeiten, die aus anderen Körperstellen austreten, machen die Gebetswaschung nicht ungültig. (Mâwardî, el-Hâwî, 1/199-200)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.