Ob das Fasten durch Blutungen im Mund gebrochen wird, hängt davon ab, wie viel Blut austritt. Wenn viel Blut aus dem Zahnfleisch kommt und man es versehentlich herunterschluckt, wird das Fasten ungültig. In diesem Fall muss der Tag nachgeholt werden. Wenn jedoch nur wenig Blut austritt, wird das Fasten nicht gebrochen.
Ob das Blut als „viel“ oder „wenig“ gilt, wird im Vergleich zum Speichel beurteilt. Ist die Menge des Blutes gleich oder größer als der Speichel, gilt es als „viel“. Ist weniger als die Hälfte des Gemischs Blut, gilt es als „wenig“.
Im Buch Radd al-Muhtar heißt es: „Wenn Blut zwischen den Zähnen austritt und in den Mund gelangt, aber nicht hinuntergeschluckt wird, wird das Fasten nicht gebrochen. Wenn jedoch die Menge des Blutes groß ist oder dem Speichel entspricht und es hinuntergeschluckt wird, wird das Fasten gebrochen. Ist es wenig, wird das Fasten nicht gebrochen.“ [1]
Aus dem Buch „Fatwas zum Ramadan-Fasten“
[1] „Haschija Ibn Abidin“, 3/368.
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