Gebetszeiten
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Bricht das Gebet, wenn jemand, der nicht zur Gemeinde gehört, den Fehler des Imams korrigiert?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Wenn der Imam beim Rezitieren einen Fehler macht oder sich nicht an die nächste Stelle erinnert und jemand aus der Gemeinde ihn korrigiert oder daran erinnert, wird das Gebet weder für die Gemeinde noch für den Imam ungültig. (Merğînânî, el-Hidâye, 1/62-63; Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/60-61) Wenn jedoch jemand, der nicht zur Gemeinde gehört, den Fehler des Imams korrigiert und der Imam entsprechend handelt, wird das Gebet ungültig. Denn dieses Verhalten gilt als Lernen und Lehren. (Zeylaî, Tebyîn, 1/156; el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/99) In einigen anderen Rechtsschulen wird diese Korrektur jedoch nicht als Handlung angesehen, die das Gebet ungültig macht. Überliefert wird, dass ʿUthmān (r.a.), als er am Maqām Ibrāhīm saß, den Fehler einer Person, die in seiner Nähe betete, auf diese Weise korrigierte. (Ibn Qudāma, el-Muğnî, 2/45)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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