Egal ob in einem geschlossenen oder offenen Raum, sollte man nicht vor einer betenden Person vorbeigehen, es sei denn, es ist zwingend notwendig. Der Prophet Muhammad (s.a.s.) hat darauf hingewiesen, dass es besser ist zu warten, als vor einer betenden Person vorbeizugehen. (Buhârî, Salât, 101 [510]; Muslim, Salât, 261 [507]) Auch die betende Person sollte Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass jemand vor ihr vorbeigeht, indem sie sich an einen geeigneten Ort stellt oder eine Barriere (Sutrah) oder Ähnliches aufstellt. Denn der Prophet (s.a.s.) empfiehlt, dass jemand, der an einem Ort betet, an dem Menschen oder Tiere vorbeigehen könnten, eine Sutrah (Stock oder etwas anderes) vor sich aufstellt. (Muslim, Salât, 241-242 [499]) Es ist verpönt, auf eine Sutrah zu verzichten.
Die Person, die vor einer betenden Person vorbeigeht, ist zwar verantwortlich, aber das Gebet der Person, vor der vorbeigegangen wurde, wird dadurch nicht ungültig. In großen Moscheen ist es jedoch erlaubt, in einiger Entfernung vom Ort der Niederwerfung (Sadscha) einer betenden Person vorbeizugehen. (Kâsânî, Bedâ’i, 1/217)
Bei Gemeinschaftsgebeten reicht es aus, wenn nur der Imam eine Sutrah hat; die anderen müssen keine Sutrah aufstellen. (Buhârî, Salât, 90 [494-495]) Es ist unbedenklich, hinter der Sutrah einer betenden Person vorbeizugehen.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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