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Bricht das Gebet, wenn man beim Übergang in die Verbeugung (Rukūʿ) oder Niederwerfung (Sudscha) die Hose hochzieht oder…

Shejire Editorial

Bricht das Gebet, wenn man beim Übergang in die Verbeugung (Rukūʿ) oder Niederwerfung (Sudscha) die Hose hochzieht oder das Kleidungsstück richtet?

AntwortEditorialShejire Editorial

Während des Gebets sollte man sich von Bewegungen fernhalten, die das Gebet ungültig machen könnten, und sowohl seine Glieder als auch sein Herz auf Allah ausrichten. Bewegungen, die dem Gebet widersprechen und als „viel Handlung“ (amel-i kesîr) bezeichnet werden, machen das Gebet ungültig. Einfache Bewegungen, die als „wenig Handlung“ (amel-i kalîl) gelten, machen das Gebet hingegen nicht ungültig. Auch wenn es keine eindeutige Definition für amel-i kesîr gibt, wird es unter anderem so erklärt, dass ein außenstehender Beobachter den Eindruck gewinnt, die Person befinde sich nicht mehr im Gebet. Amel-i kalîl ist das Gegenteil davon. Nach einer anderen Definition gelten Handlungen, die üblicherweise mit beiden Händen ausgeführt werden, als amel-i kesîr, während solche, die mit einer Hand gemacht werden, als amel-i kalîl angesehen werden. Es ist verpönt (makruh), während des Übergangs in die Verbeugung oder Niederwerfung die Hose oder das Kleidungsstück hochzuziehen, da dies eine Beschäftigung mit einer gebetsfremden Handlung darstellt und der im Gebet geforderten Ehrfurcht widerspricht; das Gebet wird dadurch jedoch nicht ungültig. (Kâsânî, Bedâ’i, 1/215; Merğînânî, el-Hidâye, 1/64) Wenn jedoch die Hose oder das Kleidungsstück in einer Weise hochgezogen wird, die als amel-i kesîr gilt, wird das Gebet ungültig.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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