Wenn ein Mann eine fremde Frau berührt, ist dies zwar eine Sünde, aber nach der hanafitischen Rechtsschule wird dadurch weder die rituelle Waschung des Mannes noch der Frau ungültig. (Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/10) Nach der schafiitischen Rechtsschule hingegen wird die rituelle Waschung sowohl für den Mann als auch für die Frau ungültig, wenn eine Person das andere Geschlecht berührt, mit dem kein Heiratsverbot nach der Religion besteht und kein Hindernis zwischen ihnen ist. (Mâverdî, el-Hâvî, 1/183-187) Das Berühren von Haaren oder Nägeln des anderen Geschlechts macht die rituelle Waschung jedoch nicht ungültig.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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