Im Allgemeinen bricht das Schlucken eines Schlauchs das Fasten nicht. Denn damit das Fasten gebrochen wird, müsste der Schlauch vollständig in den Körper eindringen. In diesem Fall bleibt jedoch ein Teil des Schlauchs außerhalb des Körpers. Allerdings, wenn durch den Schlauch etwas in den Magen gelangt, wird das Fasten ungültig.
Imam Ibn Abidin sagte: „Wenn jemand ein Stück Holz oder eine mit Nahrung versehene Schnur schluckt und ein Ende davon draußen bleibt und kein Teil des Gegenstandes im Inneren verbleibt, wird das Fasten nicht gebrochen. Denn die Bedingung für das Brechen des Fastens ist, dass etwas im Inneren verbleibt“ [1].
Dementsprechend, wenn der Schlauch mit Medizin bestrichen wird und diese beim Schlucken in den Körper gelangt, wird das Fasten gebrochen und es muss ein Tag nachgeholt werden.
Aus dem Buch „Fatwas zum Fasten im Ramadan“
[1] „Haschiyat Ibn Abidin“, 3/369.
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