Es wird überliefert, dass der Prophet Muhammad (s.a.s.) nach dem Erbrechen die rituelle Waschung (Wudu) vollzog. (Tirmizî, Tahâret, 64 [87]) Allerdings muss das Erbrochene dabei den Mund füllen. Egal ob es sich um Nahrung, Galle oder Blut handelt – wenn das Erbrochene den Mund füllt, bricht es die rituelle Waschung. Schleim hingegen gilt wie Speichel und hebt die Waschung nicht auf. Als Maß gilt, dass das Erbrochene nicht ohne Anstrengung im Mund gehalten werden kann. Auch wenn das Erbrechen mehrmals erfolgt und die Gesamtmenge den Mund füllt, wird die rituelle Waschung ungültig. (Merğînânî, el-Hidâye, 1/17; Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/10; Meydânî, el-Lübâb, 1/12) Nach der Meinung der Schafiiten jedoch wird die rituelle Waschung durch Erbrechen nicht ungültig. (Mâverdî, el-Hâvî, 1/199-200)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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