Damit die Niederwerfung (Sadschda) gültig und korrekt ist, muss mindestens einer der Zehen so lange den Boden berühren, wie es dauert, „Subhânellâhi’l-azîm“ zu sagen.
Wenn nicht mindestens einer der Zehen während dieser Zeit den Boden berührt, ist die Niederwerfung nicht gültig und somit auch das Gebet nicht gültig. (Aliyyü’l-Kârî, Fethu bâbi’l-‘inâye, 1/251; Şürünbülâlî, Merâkı’l-felâh, 87) Wenn die Füße so lange den Boden berührt haben, dass die Niederwerfung gültig ist, hebt das anschließende Anheben der Füße das Gebet nicht auf.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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