Gebetszeiten
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Bricht es das Gebet, wenn die Füße während der Niederwerfung (Sadschda) den Boden verlassen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Damit die Niederwerfung (Sadschda) gültig und korrekt ist, muss mindestens einer der Zehen so lange den Boden berühren, wie es dauert, „Subhânellâhi’l-azîm“ zu sagen.

Wenn nicht mindestens einer der Zehen während dieser Zeit den Boden berührt, ist die Niederwerfung nicht gültig und somit auch das Gebet nicht gültig. (Aliyyü’l-Kârî, Fethu bâbi’l-‘inâye, 1/251; Şürünbülâlî, Merâkı’l-felâh, 87) Wenn die Füße so lange den Boden berührt haben, dass die Niederwerfung gültig ist, hebt das anschließende Anheben der Füße das Gebet nicht auf.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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