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Bricht Lachen das Gebet?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Im Gebet ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Diener sich der Gegenwart seines Herrn bewusst ist und das Gebet in Ehrfurcht verrichtet. Das unbeabsichtigte Lachen während des Gebets wird jedoch auf drei Arten bewertet:

a) Wenn man während des Gebets so laut lacht, dass die Umstehenden es hören können: Nach den Hanafiten wird dadurch sowohl die Gebetswaschung (Wudu) als auch das Gebet ungültig. (Serahsî, el-Mebsût, 1/77; Merğînânî, el-Hidâye, 1/18) In einem von Ibn Usama von seinem Vater überlieferten Hadith heißt es: „Während wir hinter dem Gesandten Allahs beteten, fiel ein Blinder in eine Grube. Wir lachten über den Zustand des Mannes. Daraufhin befahl der Gesandte Allahs uns, die Gebetswaschung zu erneuern und das Gebet von Anfang an zu wiederholen.“ (Dârekutnî, es-Sünen, 1/295-296 [601]; Ebû Dâvûd, Merâsîl, 75 [8]; Beyhakî, es-Sünenü’l-kübrâ, 1/226 [679])

b) Nach den Schafiiten macht lautes Lachen das Gebet ungültig, aber nicht die Gebetswaschung. Denn wenn lautes Lachen außerhalb des Gebets die Gebetswaschung nicht bricht, dann tut es das auch nicht im Gebet. (Şirbînî, Muğni’l-muhtâc, 1/140)

c) Wenn jemand während des Gebets so leise lacht, dass nur er selbst es hören kann, wird nur das Gebet ungültig. Ein Lächeln, das weder der Betende selbst noch jemand in seiner Nähe hören kann, macht weder das Gebet noch die Gebetswaschung ungültig. (Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/11)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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