Das Kriterium dafür, ob Schlaf die rituelle Reinheit (Wudu) aufhebt, ist, ob man fest auf dem Boden sitzt oder nicht. Dementsprechend hebt Schlaf im Liegen oder wenn man außerhalb des Gebets in der Position der Niederwerfung (Sidscha) schläft, die rituelle Reinheit auf. Wenn man sich jedoch in einem Zustand zwischen Schlafen und Wachen befindet oder fest auf dem Boden sitzt und die Gelenke nicht entspannt sind, wird die rituelle Reinheit nicht aufgehoben. (Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/10) In diesem Zusammenhang wird zum Beispiel das Wudu von Reisenden, die in aufrechter Sitzposition in Verkehrsmitteln schlafen, nicht ungültig.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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