Gebetszeiten
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Bricht Zahnfleischbluten die rituelle Gebetswaschung (Wudu)?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach den Hanafiten wird die rituelle Gebetswaschung (Wudu) ungültig, wenn Blut aus einer Wunde am Körper austritt und über die Wunde hinausläuft. Wenn das Blut aus dem Zahnfleisch austritt und sich mit dem Speichel vermischt, wird das Wudu ungültig, wenn das Blut mindestens die Hälfte oder mehr des Speichels ausmacht. (Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/10)

Nach den Schafiiten hingegen wird das Wudu nur durch Dinge ungültig, die aus den vorderen oder hinteren Körperöffnungen austreten. Flüssigkeiten, die aus anderen Körperstellen austreten, machen das Wudu nicht ungültig. Daher wird nach der schafiitischen Rechtsschule das Wudu durch Zahnfleischbluten nicht ungültig. (Mâverdî, el-Hâvî, 1/199-200)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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