Mit der einmaligen Verrichtung des Totengebets ist die religiöse Pflicht erfüllt. Daher ist es nicht erforderlich, das Gebet zu wiederholen. Personen, die beim ersten Totengebet nicht anwesend sein konnten, dürfen es jedoch später einzeln oder in einer anderen Gemeinschaft erneut verrichten. So hat auch der Prophet Muhammad (s.a.s.) für Umm Sa’d, bei deren Totengebet er zunächst nicht anwesend war, das Totengebet nachträglich verrichtet (Tirmizî, Cenâiz, 47 [1037]).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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