Wie bei allen Gebeten ist auch beim Totengebet die Entfernung von Unreinheiten, die das Gebet ungültig machen (necaset), Voraussetzung. Demnach ist es aus religiöser Sicht unbedenklich, das Totengebet mit Schuhen zu verrichten, sofern sich an den Schuhen keine das Gebet hindernde Unreinheit befindet. So hat auch der Gesandte Allahs (s.a.s.) das Totengebet mit Schuhen verrichtet und sie erst ausgezogen, nachdem Gabriel ihm mitgeteilt hatte, dass sich Unreinheit an seinen Schuhen befand (Ebû Dâvûd, Salât, 89 [650]).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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