Das Totengebet wird in der Regel außerhalb der Moschee verrichtet, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Bei Vorliegen eines Entschuldigungsgrundes wie Regen, Schlamm oder Kälte ist es jedoch unbedenklich, das Gebet in der Moschee zu verrichten (el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/165). Nach der Meinung der Schafiiten ist es sogar empfehlenswert (mustahabb), das Totengebet in der Moschee zu verrichten, sofern keine Befürchtung besteht, dass die Moschee verunreinigt wird (Nevevî, el-Mecmû‘, 5/213).
Als Sa’d b. Ebî Vakkâs verstarb, bat Hz. Âişe darum, dass der Leichnam in die Moschee gebracht werde, damit sie selbst das Totengebet verrichten könne. Die Gefährten begegneten diesem Wunsch jedoch mit Zurückhaltung. Daraufhin sagte Hz. Âişe: „Wie schnell vergessen die Menschen doch! Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat das Totengebet für Süheyl b. Beydâ in der Moschee verrichtet.“ (Muslim, Cenâiz, 99 [973])
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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