Wie bekannt ist, handelt es sich beim „Adhan“ um spezielle Worte, die für die Pflichtgebete ausgerufen werden. Durch den Adhan wird der Öffentlichkeit sowohl mitgeteilt, dass die Gebetszeit eingetreten ist und das Gebet in Gemeinschaft verrichtet wird, als auch die Einzigartigkeit und Größe Allahs, das Prophetentum Muhammads (s.a.s.) und die Bedeutung des Gebets als Mittel zur Erlösung verkündet. Da der Adhan die Gebetszeiten ankündigt, besteht aus religiöser Sicht kein Unterschied, ob diese Verkündigung mit oder ohne Lautsprecher erfolgt, solange die festgelegten Formulierungen beibehalten und ausgesprochen werden.
Allerdings bedeutet das Abspielen des Adhans von einer Tonbandkassette oder CD, eines der Erkennungszeichen des Islams zu trivialisieren und ihm nicht den gebührenden Respekt zu erweisen. Zudem entspricht das Abspielen von Aufnahmen nicht der überlieferten Praxis, die vom Propheten bis heute weitergegeben wurde. Daher kann nicht gesagt werden, dass es unbedenklich ist, den Adhan von CD oder Kassette abzuspielen. Die Haltung der Rechtsgelehrten, dass das Echo des Korans nicht als Koran gilt, unterstützt ebenfalls dieses Urteil. (Meydânî, el-Lübâb, 1/60, 103) Andererseits ist der Adhan eine Sunna. Dass diese Sunna von einer dazu verpflichteten Person ausgeführt wird, ist ein ergänzendes Element dieser Sunna.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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