Die Iqama gehört zu den Sunna-Handlungen der Pflichtgebete. (Buhârî, Ezân, 2 [605]; Muslim, Salât, 5 [378]) Daher ist es verpönt, sie zu unterlassen. Denn die Iqama dient als Vorbereitung für den Beginn des Gebets und zeigt an, dass das Gebet gleich beginnen wird. Es gibt keine Einschränkung, wer die Iqama sprechen darf – dies kann ein Beauftragter, ein Gemeindemitglied oder der Imam selbst tun. Daher ist es unbedenklich, wenn der Imam, der das Gebet leitet, auch selbst die Iqama spricht. (el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/57)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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