Neben den Pflichten (fard), den notwendigen (wâdschib) und den empfohlenen (sunnah) Handlungen des Gebets gibt es auch bestimmte Etikette. Nach Imam al-Azam ist es Teil der Etikette des Gemeinschaftsgebets, dass der Imam mit dem Gebet beginnt, sobald der Muezzin „Qad qāmati’s-salāt“ (das Gebet hat begonnen) sagt. Damit bestätigt der Imam die Worte des Muezzins. Es ist jedoch auch unbedenklich, wenn der Imam erst nach Beendigung der Iqama mit dem Gebet beginnt. Nach Imam Abu Yusuf und den anderen drei Imamen der Rechtsschulen ist dies sogar vorzuziehen. (Ibn Abidin, Radd al-Muhtar, 1/479)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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