Gebetszeiten
Fastende

Darf die Fitr-Sadaqa in Geldform gegeben werden?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Allah der Erhabene sagt im Koran:

„Wahrlich, erfolgreich ist der, der sich reinigt (durch Almosen), des Namens seines Herrn gedenkt und betet.“ (Sure al-A'la, 14-15)

Von Kasir ibn Abdullah, von seinem Vater, von seinem Großvater wird berichtet: Als der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) zu dieser Aya befragt wurde, antwortete er: „Diese Aya wurde über die Fitr-Sadaqa offenbart.“

Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) hat die Fitr-Sadaqa zur Pflicht gemacht, um den Fastenden von schlechten Worten und Taten zu reinigen und die Bedürftigen zu speisen.

„Wer sie (die Sadaqa) vor dem Festgebet gibt, dessen Sadaqa wird als Zakat angenommen; wer sie nach dem Gebet gibt, für den ist es nur eine gewöhnliche Spende.“ (Abu Dawud, Ibn Madscha)

Nach der hanafitischen Rechtsschule wird die Fitr-Sadaqa nach dem Wert von zwei Kilogramm Weizen (Mehl, Grieß o. Ä.) oder Rosinen oder vier Kilogramm Datteln oder Gerste berechnet. Es ist jedoch besser, den Gegenwert in Geld zu geben, anstatt die Lebensmittel selbst zu spenden (al-Fatawa al-Hindiyya, 1/210-211).

Heutzutage werden meist Produkte wie Mehl oder Grieß verwendet, nicht der Weizen selbst. Deshalb hat die Muslimische Geistliche Verwaltung Kasachstans eine Fatwa erlassen, die Fitr-Sadaqa nach dem Preis von Mehl zu berechnen. Im Jahr 2021 wurde der Betrag auf 420 Tenge festgelegt, basierend auf dem Durchschnittspreis von zwei Kilogramm Mehl. Die Preisermittlung erfolgte auf Grundlage der Angaben der regionalen Vertretungen der Geistlichen Verwaltung.

Wer wirtschaftlich schwach ist und kein Vermögen im Wert der Nisab-Grenze besitzt, ist nicht verpflichtet, Fitr-Sadaqa zu geben. Gibt er sie dennoch freiwillig, ist das verdienstvoll. Es ist jedoch besser, die Sadaqa an jemanden zu geben, der noch bedürftiger ist als man selbst. Für Verstorbene oder ungeborene Kinder wird keine Fitr-Sadaqa gegeben.

Vorbereitet von Hasan AMANKUL

„Munara“-Zeitung, Nr. 7, 2021

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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