Unter den Sunna-Gebeten ist das zweirak’atige Gebet vor dem Pflichtteil des Morgengebets das stärkste. Denn vom Propheten Muhammad (s.a.s.) sind über dieses Gebet Aussagen überliefert, die für andere freiwillige Gebete nicht gemacht wurden und die auf dessen besondere Vorzüglichkeit hinweisen. Der Prophet (s.a.s.) sagte: „Die zwei Rak‘a des Morgengebets sind besser als die Welt und was in ihr ist.“ (Muslim, Salâtü’l-müsâfirîn, 96 [725])
Wenn für ein Pflichtgebet zum Iqama aufgerufen wird oder der Imam das Gebet begonnen hat, ist es verpönt, ein freiwilliges Gebet zu verrichten, und man sollte sich der Gemeinschaft anschließen. Aufgrund seiner besonderen Vorzüglichkeit ist jedoch das zweirak’atige Sunna-Gebet vor dem Pflichtteil des Morgengebets hiervon ausgenommen. (Kâsânî, Bedâ’i, 1/297) Wenn es möglich ist, sollte man diese Vorzüglichkeit nicht verpassen.
Dementsprechend sollte eine Person, die glaubt, dass sie noch die letzte Rak‘a oder nach manchen Meinungen das Taschahhud des gemeinschaftlich verrichteten Pflichtteils des Morgengebets erreichen kann, das Sunna-Gebet verrichten. Wenn jedoch zu befürchten ist, dass man durch das Verrichten der Sunna das gesamte Pflichtgebet in der Gemeinschaft verpasst, sollte man die Sunna auslassen und sich der Gemeinschaft anschließen. (Ibn Mâze, el-Muhît, 1/448-449; Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 2/56)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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