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Darf ein bereits bestatteter Leichnam aus dem Grab genommen und an einen anderen Ort umgebettet werden?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Es ist aus religiöser Sicht nicht erlaubt, einen bereits bestatteten Leichnam aus dem Grab zu nehmen und auf einen anderen Friedhof umzubetten, es sei denn, es liegt ein zwingender Grund vor, wie zum Beispiel der Bau einer Straße über das Grab, eine Überflutung des Gebiets oder wenn das Grundstück jemand anderem gehört und der Eigentümer keine Bestattung dort erlaubt. (Ibn Âbidîn, Reddül-muhtâr, 2/237-238; Şürünbülâlî, Merâkı’l-felâh, 227; Mehmed Zihni, Ni‘met-i İslâm, 436)

Gründe wie der letzte Wille des Verstorbenen, die Schwierigkeit für Angehörige, das Grab zu besuchen, oder fehlende Zugänglichkeit gelten jedoch nicht als ausreichende Rechtfertigung für eine Umbettung.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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