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Darf eine menstruierende oder im Wochenbett befindliche Frau den Koran berühren?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach den hanafitischen, schafiitischen und hanbalitischen Rechtsschulen sowie der vorherrschenden Meinung der malikitischen Rechtsschule ist es Personen, die sich im Zustand der Menstruation, des Wochenbetts oder der rituellen Unreinheit (dschunub) befinden, nicht erlaubt, den Mushaf zu berühren. Als Beleg hierfür werden allgemein die Verse „Wahrlich, dies ist ein edler Koran, in einem wohlbehüteten Buch. Ihn berühren nur die Reinen. (Er ist) eine Offenbarung vom Herrn der Welten.“ (al-Waqia, 56/77-80) sowie die Überlieferungen des Propheten (s.a.s.) angeführt, darunter der Brief an Amr b. Hazm mit den Worten: „Den Koran darf nur der Reine berühren.“ (Muwatta’, Koran, 1) und „Eine Person im Zustand der rituellen Unreinheit und eine menstruierende Frau dürfen nichts vom Mushaf berühren.“ (Serahsî, al-Mabsut, 3/152). (Aliyyü’l-Kârî, Fathu babi’l-‘inaya, 1/143-144; Mawardi, al-Hawi, 1/384; Rafi’i, al-‘Aziz, 1/293; Ibn Qudama, al-Mughni, 1/106, al-Kafi, 1/135; Qarafi, az-Zahira, 1/378)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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