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Darf eine menstruierende oder im Wochenbett befindliche Frau den Koran rezitieren?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach Ansicht der Hanafiten, Schafiiten und Hanbaliten darf eine menstruierende oder im Wochenbett befindliche Frau, ebenso wie eine Person im Zustand der rituellen Unreinheit (Dschunub), den Koran nicht rezitieren. Denn der Prophet Muhammad (s.a.s.) sagte: „Eine menstruierende Frau und jemand, der im Zustand der rituellen Unreinheit ist, dürfen nichts vom Koran rezitieren.“ (Tirmizî, Tahâret, 98 [131]; Ibn Madscha, Tahâret, 105 [595-596]). Auch Ali (r.a.) sagte: „Nichts außer dem Zustand der rituellen Unreinheit hielt den Gesandten Allahs vom Rezitieren des Korans ab.“ (Abu Dawud, Tahâret, 88 [229]; Nasâ’î, Tahâret, 171 [266]; Ibn Madscha, Tahâret, 105 [594]). In einer anderen Überlieferung sagte Ali: „Der Gesandte Allahs rezitierte uns den Koran, solange er nicht im Zustand der rituellen Unreinheit war.“ (Tirmizî, Tahâret, 111 [146]).

Neben diesem allgemeinen Ansatz gibt es innerhalb dieser drei Rechtsschulen auch einige detaillierte Rechtsmeinungen. Die Hanafiten und Schafiiten erlauben das Rezitieren von Koranversen mit Bittgebetscharakter im Zustand der rituellen Unreinheit, Menstruation oder des Wochenbetts mit der Absicht von Bittgebet oder Dhikr; die Schafiiten erlauben, ohne die Lippen zu bewegen und ohne auszusprechen, den Koran mit den Augen zu verfolgen und ihn im Herzen oder geistig zu rezitieren; die Hanbaliten erlauben das Sprechen von Basmala, Hamdala und ähnlichen Dhikr-Formeln, solange es nicht mit der Absicht der Koranrezitation geschieht. (Serahsî, el-Mebsût, 3/152; Ibn Qudama, el-Muġnî, 1/106; Schirbînî, Muġni’l-muhtâc, 1/290)

In der malikitischen Rechtsschule gibt es zwei unterschiedliche Meinungen. (Ibn al-Dschallab, et-Tefrî‘, 1/39; Qarâfî, ez-Zahîre, 1/379) Einige spätere Malikiten bevorzugten die Ansicht, dass eine menstruierende Frau zu Bildungszwecken den Mushaf berühren und den Koran rezitieren darf. (Desûkî, Hâschiye, 1/174; Azharî, Dschawâhir, 1/32)

Heutzutage kann, um den Koranunterricht ohne Unterbrechung fortzusetzen, nach dieser Meinung der Malikiten gehandelt werden. Da es jedoch viele verschiedene Methoden des Koranunterrichts gibt, können Frauen während der Menstruation oder des Wochenbetts auch zuhören oder Aufnahmen anhören, um ihr Gehör zu schulen, oder sich auf die korrekte Aussprache konzentrieren, indem sie die Verse Wort für Wort wiederholen. Diese Methode könnte aus Gründen der Vorsicht vorzuziehen sein, um Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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