Wenn jemand aufgrund seiner Mundstruktur bestimmte Buchstaben nicht korrekt aussprechen kann und es in der Gemeinde niemanden gibt, der diese Buchstaben richtig lesen kann, darf diese Person nach der bevorzugten Meinung das Gebet als Imam leiten. Gibt es jedoch jemanden, der die Buchstaben korrekt aussprechen kann, ist das Vorbeten dieser Person nicht zulässig. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/581-582; el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/86)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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