Die vor und nach den Pflichtgebeten verrichteten Sunna-Gebete werden als Vorbereitung auf die Pflichtgebete und als Ausgleich für eventuelle Mängel in diesen Gebeten betrachtet. Außerdem gelten sie als Zeichen der Verbundenheit mit dem Propheten Muhammad (s.a.s.). Aus diesem Grund wird empfohlen, diese Gebete nach Möglichkeit zu verrichten. So hat der Gesandte Allahs (s.a.s.) in einigen Hadithen erklärt, dass am Tag des Jüngsten Gerichts die fehlenden Pflichtgebete eines Dieners durch freiwillige Gebete ergänzt werden.
In einem von Abu Huraira (r.a.) überlieferten Hadith heißt es:
„Am Tag des Jüngsten Gerichts wird das erste, worüber ein muslimischer Diener zur Rechenschaft gezogen wird, das Pflichtgebet sein. Wenn er diese vollständig verrichtet hat, ist das gut. Andernfalls wird gesagt: Schaut nach, ob er freiwillige Gebete hat. Wenn er freiwillige Gebete hat, werden die Mängel der Pflichtgebete durch diese ergänzt. Danach wird bei den anderen Pflichten ebenso verfahren.“ (Ibn Madscha, Iqâmetü's-salavât, 202 [1425]; vgl. Abu Dawud, Salât, 148 [864])
Daher sollten die regelmäßigen freiwilligen Gebete (Rawatib-Sunna), die zusammen mit den Pflichtgebeten verrichtet werden, ebenfalls gebetet werden. Wer jedoch einen wichtigen Entschuldigungsgrund hat, kann diese Sunna-Gebete im Bedarfsfall auslassen, solange dies nicht zur Gewohnheit wird.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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