Wenn eine fastende Person durch schwere körperliche Arbeit in eine Situation gerät, in der sie extremen Durst oder Hunger verspürt und dadurch ihr Leben oder ihr Bewusstsein gefährdet wäre, ist es ihr erlaubt, das Fasten zu brechen. Später muss sie diesen Tag lediglich nachholen. Nur wenn sie sich absichtlich und ohne zwingenden Grund in eine solche Schwäche bringt, dass sie das Fasten bricht, muss sie zusätzlich eine Sühneleistung (Kaffara) erbringen.
Daher sollten Menschen, die wie Bäcker oder Landwirte schwere Arbeit verrichten, während des Ramadans darauf achten, nicht so viel zu arbeiten, dass sie das Fasten nicht bis zum Abend durchhalten können. Es ist ratsam, die Arbeitszeit tagsüber zu reduzieren oder die Arbeit auf die Nacht zu verlegen [1].
Trotzdem dürfen auch diejenigen, die im Ramadan zu schwerer Arbeit gezwungen sind, nicht einfach morgens das Fasten brechen. Sie sollen die Morgenspeise (Suhur) einnehmen und mit dem Fasten beginnen. Vielleicht hilft ihnen Allah, das Fasten bis zum Abend durchzuhalten.
Im Buch „al-Fatawa al-Hindiyya“ steht: „Wenn jemand weiß, dass seine Arbeit ihm Schaden zufügen wird, der das Fastenbrechen erlaubt, aber das Fasten bricht, bevor er tatsächlich krank oder in Not ist, ist das haram“ [2].
Daher darf eine Person, die schwere Arbeit verrichtet, das Fasten nicht ohne triftigen Grund auslassen. Um die großen Belohnungen des Ramadans nicht zu verpassen, sollte sie ihren Urlaub möglichst auf diesen Monat legen, die Arbeitszeit reduzieren oder eine leichtere Tätigkeit wählen.
Aus dem Buch „Fatwas zum Fasten im Ramadan“
[1] „Radd al-Muhtar“, 3/400-401. Abdulhamid Mahmud Tuhmaz, „al-Fiqh al-Hanafi fi Thawbihi al-Jadid“, 1/439-440.
[2] „al-Fatawa al-Hindiyya“, 1/229.
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