Eine Person, die sich auf einer Reise befindet (Seferî), kann sowohl reisenden als auch ortsansässigen (mukim) Gläubigen als Imam vorstehen. Da der Seferî die viergebetigen Pflichtgebete als zwei Gebetseinheiten (Rak‘a) verrichtet, ist es ratsam, die ortsansässige Gemeinde vor Beginn des Gebets darauf hinzuweisen: „Ich bin auf der Reise, ich werde am Ende der zweiten Gebetseinheit den Friedensgruß sprechen. Nachdem ich den Friedensgruß gesprochen habe, steht bitte auf und vervollständigt euer Gebet, ohne den Friedensgruß zu sprechen.“ Dies dient der Vermeidung von Verwirrung (Kâsânî, Bedâi‘, 1/101-102; Merğinânî, el-Hidâye, 1/81).
So hat auch der Prophet Muhammad (s.a.s.), als er nach der Eroberung von Mekka dort verweilte, die Gebete verkürzt geleitet und gesagt: „Wir sind Gäste, vervollständigt ihr euer Gebet.“ (Ebû Dâvûd, Salâtü’s-sefer, 10 [1229]). Ebenso hat ʿUmar (r.a.), als er nach Mekka kam, die viergebetigen Pflichtgebete als zwei Gebetseinheiten geleitet und zur ortsansässigen Gemeinde gesagt: „Ihr Mekkaner! Vervollständigt euer Gebet; wir sind Gäste.“ (Muvatta’, Kasru’s-salât, 19).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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