Nach der Scharia soll jeder Mensch mit dem Namen seines eigenen Vaters genannt werden. Allah der Erhabene sagt im Koran:
ادْعُوهُمْ لِآبَائِهِمْ هُوَ أَقْسَطُ عِندَ اللَّهِ
„Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah“ [1], so lautet die Anweisung.
Auf Grundlage dieses Verses verbieten manche Gelehrte einer verheirateten Frau, den Nachnamen ihres Ehemannes anzunehmen [2]. Andere Gelehrte wiederum erlauben es, wenn es sich um eine gesellschaftlich anerkannte Praxis handelt und lediglich zur Identifikation dient [3]. Denn im Koran werden Frauen auch als „die Frau von Nuh“ und „die Frau von Lut“ bezeichnet [4].
In einem Hadith, überliefert von Abu Sa'id al-Khudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein), heißt es: „Die Frau von Mas'ud, Zainab (möge Allah mit ihr zufrieden sein), bat den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) um Erlaubnis einzutreten. Als man sagte: ‚O Gesandter Allahs! Zainab bittet um Einlass!‘, fragte er: ‚Welche Zainab?‘ Man antwortete: ‚Die Frau von Mas'ud.‘ Da sagte er: ‚Sie soll eintreten.‘ Und so wurde ihr der Eintritt gewährt.“ [5]
Daher sollte eine verheiratete Frau weiterhin mit dem Namen ihres Vaters genannt werden. Eine Änderung ist haram. Es ist jedoch nicht verboten, den Nachnamen des Ehemannes zusätzlich zu führen, aber es ist keine Pflicht. Der Ehemann darf sie auch nicht dazu zwingen, seinen Nachnamen anzunehmen.
Abteilung für Scharia und Fatwa, Geistlicher Rat der Muslime Kasachstans
[1] Sure al-Ahzab, Vers 5.
[2] https://www.fatawah.net/Questions/11366.aspx
[3] Ayman Abdulhamid al-Badaraini, „Fatawa Ma'ashara“, 2/113-116.
[4] Sure at-Tahrim, Vers 10.
[5] Bukhari, Nr. 1462. Muslim, Nr. 80.
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