Es ist empfehlenswert (mustahab), eine verstorbene Person auf dem Friedhof des Ortes zu bestatten, an dem sie gestorben ist. Mit einigen Ausnahmen wurden die ehrenwerten Gefährten (Sahâbe-i Kirâm) in der Regel an den Orten bestattet, an denen sie verstorben sind. Aus religiöser Sicht besteht jedoch kein Einwand dagegen, die Leiche in eine andere Stadt oder ein anderes Land zu überführen und dort zu bestatten, sofern keine Sorge um die Verwesung des Leichnams besteht. So wird beispielsweise überliefert, dass Sa’d b. Ebî Vakkâs und Saîd b. Zeyd (r.a.) an einem Ort namens Akik außerhalb von Medina verstorben und in Medina bestattet worden sind. (Muvatta', Cenâiz, 31; Aliyyü’l-Kârî, Fethu bâbi’l-‘inâye, 2/60)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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