Obwohl im Islam empfohlen wird, sich um elternlose Kinder zu kümmern und sie zu betreuen, wird eine rechtliche Institution der Adoption, die bestimmte juristische Konsequenzen nach sich zieht, nicht anerkannt. (el-Ahzâb, 33/4-5) Demnach begründet die „Adoption“ keine Abstammungsbeziehung (usûl-fürû) zwischen dem Adoptierenden und dem adoptierten Kind. Aus diesem Grund darf eine Person einem Kind, das sie freiwillig betreut und das nicht von ihrer eigenen Abstammung ist, Zakat geben, sofern dieses Kind bedürftig ist.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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