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Darf jemand, der dem Imam folgt, die Fâtiha rezitieren?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach der hanafitischen Rechtsschule rezitiert jemand, der im Gemeinschaftsgebet dem Imam folgt, weder die Fâtiha noch die danach gelesene Âya oder Sura gemeinsam mit dem Imam. Für denjenigen, der dem Imam folgt, entfällt die Verpflichtung, im Gebet den Koran zu rezitieren, vollständig. (Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/50)

Nach den schafiitischen und hanbalitischen Rechtsschulen entfällt diese Verpflichtung jedoch nicht vollständig. In Gebeten, in denen der Imam leise rezitiert, liest der Mitbeter von Beginn des Gebets an die Fâtiha und eine Sura. In Gebeten mit lauter Rezitation liest er nur die Fâtiha, und zwar während der kurzen Pause, nachdem der Imam die Fâtiha beendet hat. (Şirbînî, Muğni’l-muhtâc, 1/361-362)

Die Hanafiten stützen sich dabei auf den Vers „Wenn der Koran rezitiert wird, so hört ihm zu und schweigt, auf dass ihr Erbarmen findet.“ (el-A'râf, 7/204) sowie auf Hadithe wie „Wer hinter dem Imam betet, für den gilt die Rezitation des Imams als seine eigene Rezitation.“ (İbn Mâce, İkâmetü’s-salavât, 13 [850]), „Der Imam ist vorangestellt worden, damit ihm gefolgt wird.“ (Buhârî, Ezân, 51), „Wenn der Imam rezitiert, schweigt.“ (İbn Mâce, İkâmetü’s-salavât, 13 [846]). Die Schafiiten hingegen legen Wert auf die allgemeine Bedeutung von Hadithen wie „Das Gebet einesjenigen, der die Fâtiha nicht rezitiert, ist nicht gültig.“ (Müslim, Salât, 34 [394]) und ähnlichen Überlieferungen.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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