Grundsätzlich ist es erforderlich, die versäumten Pflichtgebete (Kaza) so bald wie möglich nachzuholen. Nach der hanafitischen Rechtsschule ist es jedoch erlaubt, dass Personen mit Nachholgebeten auch die vor und nach den Pflichtgebeten verrichteten regelmäßigen Sunna-Gebete (Rawatib) sowie freiwillige Gebete wie Tahajjud und Duha beten.
In der schafiitischen Rechtsschule ist es hingegen nicht erlaubt, dass jemand mit Nachholgebeten freiwillige Gebete verrichtet, bevor er alle versäumten Pflichtgebete nachgeholt hat. Da jemand mit Nachholgebeten – abgesehen von notwendigen Tätigkeiten wie Schlafen oder dem Lebensunterhalt – seine gesamte Zeit dem Nachholen der versäumten Gebete widmen muss, darf er sich nicht mit freiwilligen Gebeten beschäftigen. (Dimyâtî, Hâşiye, 1/31-32)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.