Im Islam ist festgelegt, wem Zakat und Fitra gegeben werden dürfen, unabhängig von der Berufsgruppe der betreffenden Personen. Dementsprechend kann Zakat an Personen gegeben werden, die zwar ein regelmäßiges Einkommen haben, aber mit diesem Einkommen ihre grundlegenden Bedürfnisse nicht decken können oder nach Deckung ihrer Grundbedürfnisse nicht im Besitz von 80,18 Gramm Gold oder einem entsprechenden Vermögenswert sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Personen Angestellte, Beamte, Händler oder arbeitslos sind. Allerdings vertreten einige Gelehrte die Ansicht, dass Zakat nicht an diejenigen gegeben werden sollte, die, auch wenn sie nicht über diesen Vermögenswert verfügen, dennoch in der Lage sind, die Grundbedürfnisse für sich und ihre Unterhaltsberechtigten zu erfüllen (Râfiî, el-Azîz, 7/377). Daher ist es angebracht, bei der Vergabe von Zakat vorrangig den Bedürftigeren zu helfen.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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