Gebetszeiten
Sonstigesde

Darf man an einer Ausschreibung (Tender) teilnehmen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Eine Ausschreibung (bay‘ul-muzayada) ist ein Verfahren, bei dem Bewerber für Dienstleistungen, Arbeiten oder Lieferungen im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Der Auftraggeber stellt bestimmte Bedingungen auf, und die Teilnehmer machen daraufhin entsprechende Angebote. Sowohl juristische als auch natürliche Personen können an einer Ausschreibung teilnehmen.

Die Zulässigkeit von Ausschreibungen wird durch den Inhalt dieses Hadiths belegt: „Einer der Ansar kam zum Propheten (صلى الله عليه وسلم) und bat ihn um finanzielle oder Lebensmittelhilfe. Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) fragte ihn: ‚Hast du etwas zu Hause?‘ Er antwortete: ‚Ja, ich habe eine Decke, die wir manchmal als Kleidung und manchmal als Unterlage benutzen, und ein Gefäß, aus dem wir Wasser trinken.‘ Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagte: ‚Bring sie mir.‘ Der Mann brachte seine Habseligkeiten. Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) nahm sie und stellte sie zur Versteigerung, indem er fragte: ‚Wer kauft diese Sachen?‘ Einer sagte: ‚Ich nehme sie für einen Dirham.‘ Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) fragte: ‚Wer gibt mehr als einen Dirham (zwei oder drei Dirham)?‘ Ein anderer sagte: ‚Ich nehme sie für zwei Dirham.‘ Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) verkaufte die Sachen an diesen Mann für zwei Dirham. Dann gab er dem Ansar die zwei Dirham und sagte: ‚Kaufe für einen Dirham Essen für deine Familie und für den anderen eine Axt, mit der du Holz hacken und deinen Lebensunterhalt verdienen kannst.‘ Der Mann blieb fünfzehn Tage weg, verdiente Geld durch Holzverkauf und brachte dem Propheten (صلى الله عليه وسلم) fünfzehn Dirham. Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagte: ‚Kaufe für die Hälfte Essen für deine Familie und für die andere Hälfte Kleidung.‘ Dann sagte er: ‚Das, was du getan hast, ist besser, als zu betteln und dich zu schämen. Betteln ist nur für sehr Arme, stark Verschuldete oder Menschen in Lebensgefahr erlaubt.‘“ (Ibn Mādscha).

Allerdings müssen Ausschreibungen bestimmten Bedingungen entsprechen:

  • Die gehandelten Waren müssen halal und nach der Sharīʿa erlaubt sein.

  • Vermögensübertragungen müssen auf Wegen erfolgen, die nach der Sharīʿa zulässig sind. Glücksspiel oder Geschäfte auf Kredit sind nicht erlaubt.

  • Die Ausschreibung muss offen und gerecht durchgeführt werden. Diskriminierung, Bestechung oder Täuschung sind nach der Sharīʿa verboten.

  • Das Ziel der Ausschreibung darf nicht sein, anderen zu schaden, sondern einen halal Handel zu ermöglichen.

Vorbereitet von Hasan AMANKUL

„Munara“-Zeitung, Nr. 10, 2021

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0👁 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.