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Darf man anstelle des Opfertiers eine Geldspende geben?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach der hanafitischen Rechtsschule ist es für einen wohlhabenden [1], ortsansässigen (nicht reisenden), freien Muslim während der Opferfesttage verpflichtend, ein Opfertier zu schlachten.

Allah, der Erhabene, sagt im Koran:

فَصَلِّ لِرَبِّكَ وَانْحَرْ

„So bete zu deinem Herrn und opfere.“ [2]

Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:

مَنْ كَانَ لَهُ سَعَةٌ وَلَمَ يُضَحِّ فَلاَ يَقرَبَنَّ مُصَلَّاَنَا

„Wer es sich leisten kann und dennoch kein Opfertier schlachtet, soll sich unserem Gebetsplatz nicht nähern.“ [3] Diese Warnung richtet sich an diejenigen, die ihrer Pflicht nicht nachkommen.

In einem weiteren Hadith heißt es:

مَنْ ذَبَحَ قَبْلَ الصَّلَاةِ فَلْيَذْبَحْ شَاةً مَكَانهَا وَمَنْ لَمَ يَكُنْ ذَبَحْ فَلْيَذْبَحْ عَلَى اسْمِ اللَّهِ

„Wer vor dem Gebet schlachtet, soll ein weiteres Schaf an seiner Stelle schlachten. Und wer noch nicht geschlachtet hat, soll im Namen Allahs schlachten.“ [4]

Daher ist es nach unserer Rechtsschule nicht korrekt, während der Opferfesttage anstelle des Opfertiers einfach Geld zu spenden. Denn nach der Scharia ist das Schlachten des Opfertiers und das Vergießen von Blut verpflichtend [5].

Wenn jedoch das bereits gekaufte Opfertier während der Festtage nicht geschlachtet werden kann, wird es lebendig als Spende gegeben. Wurde das Tier bereits geschlachtet, so muss das gesamte Fleisch an Bedürftige verteilt werden, ohne selbst davon zu essen. Denn nach Ablauf der Zeit wird die Opferpflicht durch die Pflicht zur Spende ersetzt. Wurde das Opfertier noch nicht gekauft, spendet man einen Betrag in Höhe des Opfertierwerts.

Zusammengefasst: Wer zum Opfern verpflichtet ist, muss ein bestimmtes Tier schlachten und das Blut fließen lassen.

Abteilung für Scharia und Fatwa, Geistlicher Rat der Muslime Kasachstans

  • [1] Als wohlhabend gilt, wer am Opferfesttag über Vermögen verfügt, das über den eigenen und den Familienbedarf hinausgeht und den Zakat-Mindestwert erreicht (z.B. 85 Gramm Gold, 40 Schafe, 30 Rinder oder 5 Kamele).

  • [2] Sure al-Kawthar, Vers 2.

  • [3] Überliefert von Ahmad.

  • [4] Überliefert von Muslim.

  • [5] Radd al-Muhtar, 9/454.

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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