Heutzutage sind Gebetsteppiche, auf denen das Gebetsschema abgebildet ist, weit verbreitet. Darauf finden sich oft Koranverse, die Namen Allahs oder Bittgebete. Ein Muslim sollte den Koran und die Symbole der Scharia respektieren. Wer den Koran ehrt, ehrt damit Allah, und wer ihn missachtet, missachtet Allah. Allah sagt im Koran:
ذَلِكَ وَمَنْ يُعَظِّمْ شَعَائِرَ اللَّهِ فَإِنَّهَا مِنْ تَقْوَى الْقُلُوبِ
„So ist es. Und wer die Zeichen Allahs hochhält – das ist wahrlich Gottesfurcht im Herzen.“ (Sure al-Hajj, 32)
ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ehrt den Koran.“ (Tafsir al-Qurtubi, 1/29).
Wenn auf einen Gebetsteppich Koranverse oder Bittgebete geschrieben werden, gilt das als Missachtung dieser heiligen Symbole und als mangelnde Wertschätzung ihrer Würde und ihres Ranges.
In den Hadithen des Propheten (صلى الله عليه وسلم) gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass es verboten ist, den Koran auf den Boden, auf Kleidung, Teppiche, Kissen usw. zu schreiben. So berichtet ʿAmr ibn Shuʿaib: „Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) hat es verboten, den Koran auf den Boden zu schreiben.“ (Ibn Batta, „al-Ibāna“, 5/325. al-Mustaghfiri, „Fadāʾil al-Qurʾān“, 1/200).
Da der Boden von allen mit den Füßen betreten wird, besteht die Gefahr, dass der Koran dadurch entweiht wird. Das führt zu mangelndem Respekt gegenüber dem Koran und ist eine große Sünde (Abū ʿUbaid Qāsim ibn Sallām, „Fadāʾil al-Qurʾān“, 121).
Kamal ibn Humam sagte: „Es ist verpönt (makruh), den Koran oder die Namen Allahs auf Münzen, Mihrab, Wände oder Teppiche zu schreiben.“ (Fath al-Qadir, 1/173).
Die oben genannten Verbote beziehen sich darauf, dass die Zeichen des Korans und der Scharia entweiht werden könnten. Daher fällt das Beten auf einem Gebetsteppich mit abgebildetem Gebetsschema unter dieses Verbot.
Außerdem ist es ungültig, Suren, die man nicht auswendig kann, während des Gebets vom Koran abzulesen (Hashiyat at-Tahṭāwī, 336).
Und es gilt als makruh, auf einem Bild die Niederwerfung (Sujud) zu machen (Nūr al-Idāh, 112).
Zusammenfassend: Es ist nicht erlaubt, auf einem solchen Gebetsteppich zu beten.
Abteilung für Scharia und Fatwa
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