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Darf man beten, wenn man betrunken ist?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Zunächst muss klargestellt werden, dass der Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen verboten (haram) ist. Daher ist es für einen Muslim undenkbar, Alkohol zu trinken oder Drogen zu konsumieren. Sollte eine Person jedoch trotz dieses Verbots Alkohol oder Drogen zu sich nehmen, bleibt sie Muslim, solange sie das Verbot nicht leugnet. Folglich ist sie weiterhin verpflichtet, ihre gottesdienstlichen Pflichten zu erfüllen. Da jedoch die Trunkenheit das Bewusstsein beeinträchtigt, ist das Gebet in diesem Zustand nicht gültig. Allah der Erhabene sagt: „O ihr, die ihr glaubt! Nähert euch dem Gebet nicht, während ihr betrunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt.“ (en-Nisâ, 4/43)

Unzweifelhaft sind das Gebet und das Bittgebet (Du'a) Akte des Bewusstseins und der Erkenntnis. Deshalb ist neben dem Muslimsein und dem Erreichen der Pubertät auch die Zurechnungsfähigkeit für alle gottesdienstlichen Handlungen Voraussetzung. Damit eine gottesdienstliche Handlung gültig ist, muss sie mit der Absicht der Anbetung und mit Aufrichtigkeit (Ikhlas) verrichtet werden. Daher muss jemand, der betet, fastet oder Bittgebete spricht, so nüchtern und bei klarem Verstand sein, dass er weiß, was er sagt und tut. Insofern gilt: Auch wenn es haram ist, Alkohol zu trinken oder Drogen zu nehmen, muss jemand, der nicht so betrunken ist, dass er nicht mehr weiß, was er tut oder sagt – mit anderen Worten, wenn er sich dessen bewusst ist, was er tut und liest –, seine Gebete verrichten. Dafür gibt es keine festgelegte Wartezeit.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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