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Darf man das Gebet ohne Kopfbedeckung verrichten?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Beim Gebet sollte sich der Mensch bewusst sein, dass er vor seinem Schöpfer steht. Es ist daher angemessen, saubere und schöne Kleidung zu tragen. Allah der Erhabene sagt im Koran:

„O Kinder Adams! Legt euren Schmuck (saubere und schöne Kleidung) an bei jeder Gebetsstätte.“ („Al-A'raf“, Vers 31)

Die Gelehrten erklären, dass mit „Zīna“ in diesem Vers Kleidung gemeint ist, die den Menschen würdevoll und respektvoll erscheinen lässt. Viele große Gelehrte haben bereits vor Jahrhunderten in ihren Werken die Frage behandelt, ob das Gebet mit Kopfbedeckung verrichtet werden soll, und die entsprechenden Urteile klar erläutert. So schreibt der Gelehrte al-Haskafi (möge Allah ihm barmherzig sein) in seinem Werk „Durr al-Mukhtār“ über die verpönten Handlungen im Gebet:

„Wenn jemand aus Bequemlichkeit ohne Kopfbedeckung betet, ist das makruh (unerwünscht). Wenn er sich dabei jedoch nicht minderwertig fühlt, ist es erlaubt. Sollte die Kopfbedeckung während des Gebets herunterfallen, ist es besser, sie wieder aufzusetzen. Wenn dies jedoch viel Bewegung erfordert, sollte man es lassen.“ (Haschiyat Ibn Abidin, 1/691)

Grundsätzlich war es die Gewohnheit des Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم), der edlen Gefährten, der frommen Gelehrten und unserer Vorfahren, das Gebet mit Kopfbedeckung zu verrichten.

Im hanafitischen Recht gibt es zu diesem Thema mehrere Urteile:

  1. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, darf man das Gebet ohne Kopfbedeckung verrichten. Es gilt dann nicht als makruh.

  2. Wer aus Nachlässigkeit ohne Kopfbedeckung betet, begeht eine makruh-tanzihi (leicht verpönte) Handlung. Dadurch verringert sich der Lohn des Gebets.

  3. Wer das Gebet ohne Kopfbedeckung zur Gewohnheit macht und dies als Sunna betrachtet, obwohl es dafür keinen Beleg gibt, begeht eine makruh-tahrimi (stark verpönte) Handlung.

  4. Wer das Gebet ohne Kopfbedeckung als Sunna ansieht und bewusst so handelt, begeht eine Bid'a (unerlaubte Neuerung).

  5. Wer glaubt, dass das Gebet ohne Kopfbedeckung besser oder Sunna sei und das Tragen einer Kopfbedeckung als verwerflich betrachtet, begeht Kufr (Unglauben). (Fath Bab al-Ghina, 1/447; Fatawa al-Hindiyya, 1/165; Imdad al-Fattah, 365)

Zusammenfassend gilt: Das Gebet mit Kopfbedeckung wie Turban oder Kappe ist eine Frage der Etikette und des Respekts gegenüber dem Gebet. Daher ist es empfehlenswert, das Gebet möglichst mit Kopfbedeckung zu verrichten.

Hasan AMANKUL,

„Munara“-Zeitung, Nr. 6, 2023

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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