Gebetszeiten
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Darf man das Nachholgebet (Kaza-Gebet) fortsetzen, wenn währenddessen der Gebetsruf (Adhan) ertönt?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Wenn während des Nachholgebets (Kaza-Gebet) der Adhan für ein anderes Gebet ertönt, schadet dies dem laufenden Kaza-Gebet nicht. Für das Nachholen versäumter Gebete gibt es keine festgelegte Zeit. Außerhalb der verpönten Zeiten (Kerâhet-Zeiten) kann das Kaza-Gebet jederzeit verrichtet werden. Die Zeiten, in denen das Gebet verboten ist, werden in einem Hadith, überliefert von Ukbe b. Amir, wie folgt beschrieben: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat uns verboten, zu drei Zeiten zu beten oder unsere Verstorbenen zu begraben: Von Sonnenaufgang an, bis die Sonne (eine oder zwei Speerlängen) gestiegen ist, wenn die Sonne im Zenit steht, bis sie sich nach Westen neigt, und von dem Zeitpunkt, an dem die Sonne sich gelb färbt, bis sie untergeht.“ (Muslim, Salâtü’l-müsâfirîn, 293 [831]; siehe Ebû Dâvûd, Tatavvu‘, 298 [1277] Cenâiz, 55 [3192])

In der Kerâhet-Zeit kurz vor Sonnenuntergang darf nur das Pflichtgebet des Nachmittags (Ikindi) desselben Tages verrichtet werden. Es ist jedoch verpönt, das Nachmittagsgebet ohne triftigen Grund bis zu dieser Zeit zu verschieben.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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