Wenn es nicht möglich ist, das Fahrzeug zu verlassen und auf dem Boden zu beten (zum Beispiel wenn der Boden schlammig ist, es draußen sehr kalt ist, ein Sturm herrscht usw.), wenn das Aussteigen eine Gefahr für sich selbst oder das Eigentum darstellen würde oder wenn die Gebetszeit vergehen würde, bevor man anhalten kann, dann ist es erlaubt, das Gebet auch im Zug, Flugzeug oder anderen Verkehrsmitteln zu verrichten.
Im Koran heißt es: „(Allah) hat euch in der Religion keine Erschwernis auferlegt“ (Sure al-Hajj, Vers 78) und „Fürchtet Allah, soweit ihr könnt“ (Sure at-Taghabun, Vers 16).
Bei den fünf täglichen Pflichtgebeten und dem Witr-Gebet, die in Verkehrsmitteln verrichtet werden, sollte man – soweit möglich – die Gebetsrichtung (Qibla) einhalten und im Stehen beten (Qiyam).
Wer aus bestimmten Gründen (Krankheit, Schwindel usw.) nicht im Stehen beten kann, darf im Sitzen beten. Dabei verschränkt man die Hände, rezitiert die Verse und verbeugt sich leicht nach vorne für die Ruku‘-Position. Die Niederwerfung (Sujud) wird wie gewohnt ausgeführt. Wer zwar sitzen, aber sich nicht für Ruku‘ oder Sujud beugen kann, macht die Ruku‘ mit einer leichten und die Sujud mit einer stärkeren Verbeugung (Hidaya, 1/347).
Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: „Verrichte das Gebet im Stehen. Wenn du dazu nicht in der Lage bist, dann im Sitzen. Und wenn du dazu auch nicht in der Lage bist, dann auf der Seite liegend.“ (Bukhari).
Nach der Scharia ist es auf einem Schiff, das sich auf dem Wasser befindet, auch ohne besonderen Grund erlaubt, die Pflicht- und Witr-Gebete im Sitzen zu verrichten. Wenn möglich, ist es jedoch besser, im Stehen zu beten oder das Schiff zu verlassen und am Ufer zu beten, wenn das Schiff angelegt hat. Es ist jedoch nicht korrekt, ohne Grund im Sitzen zu beten, wenn das Schiff am Ufer festgemacht ist (Maraqi al-Falah, 346-348).
Der Reisende betet in Richtung Qibla, denn die Ausrichtung zur Qibla ist bei Pflichtgebeten eine Voraussetzung. Ist dies nicht möglich, ist es kein Problem. Im Flugzeug oder Bus betet man in die Richtung, in die der Sitz zeigt. Im Zug bemüht man sich, möglichst in Richtung Qibla zu beten.
Ein Gebet, das in einem der genannten Verkehrsmittel verrichtet wurde, muss nicht nachgeholt werden.
Vorbereitet von Hasan AMANKUL,
„Munara“-Zeitung, Nr. 21, 2021
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.