Nach der hanafitischen Rechtsschule gilt das Gebet in Kleidung mit Abbildungen von Lebewesen als makruh (unerwünscht) [1].
In einem Hadith, überliefert von Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein), heißt es:
قَامَ رَسولُ اللهِ صَلَّى اللَّهُ عليه وسلَّمَ يُصَلِّي في خَمِيصَةٍ ذَاتِ أعْلَامٍ، فَنَظَرَ إلى عَلَمِهَا، فَلَمَّا قَضَى صَلَاتَهُ قالَ: اذْهَبُوا بهذِه الخَمِيصَةِ إلى أبِي جَهْمِ بنِ حُذَيْفَةَ، وائْتُونِي بأَنْبِجَانِيِّهِ، فإنَّهَا ألْهَتْنِي آنِفًا في صَلَاتِي
„Der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) betete einmal in einem Gewand mit einem Muster. Während des Gebets fiel sein Blick darauf. Nach dem Gebet sagte er: ‚Bringt dieses Gewand zu Abu Jahm ibn Hudhaifa und bringt mir stattdessen ein schlichtes, musterloses Gewand. Denn dieses hat mich im Gebet abgelenkt‘ [2].“
In einer weiteren Überlieferung heißt es:
كُنْتُ أَنْظُرُ إِلَى عَلَمِهَا وَأَنَا فِي الصَّلاَةِ فَأَخَافُ أَنْ تَفْتِنَنِي
„Während des Gebets schaute ich auf das Muster des Gewandes. Ich fürchtete, dass es mich im Gebet ablenken könnte“ [3].
Der bekannte Gelehrte Mulla Nuruddin Ali ibn Sultan erklärt in seinem Kommentar „Fath Bab al-Ghinaaya“ zum Werk von Imam Ubaidullah ibn Masud „an-Nuqaya“ über die Dinge, die das Gebet makruh machen: „Wenn sich auf der Kleidung, an der Gebetsstelle, vorne, rechts oder links (außer unten und hinten) ein Bild eines Lebewesens befindet, ist das makruh. Ist das Bild jedoch so klein, dass es kaum zu erkennen ist, oder fehlt der Kopf, ist es nicht makruh“ [4].
Imam al-Marghinani sagt: „Das Gebet in Kleidung mit Bildern ist makruh, weil es dem Tragen eines Götzen ähnelt. Obwohl das Gebet in solcher Kleidung makruh ist, gilt es dennoch als gültig, da alle Bedingungen und Säulen des Gebets erfüllt sind“ [5].
Daher ist es besser, das Gebet nicht in Kleidung mit Bildern oder Schriftzügen zu verrichten. Wird es dennoch getan, ist das Gebet gültig. Wenn man über der Kleidung mit Bildern ein einfarbiges Kleidungsstück trägt, ist das unproblematisch.
Aitugan Toibasar,
Verantwortlicher für Fatwa-Fragen in der Region Nordkasachstan
[1] Haschiyat at-Tachtawi, 362.
[2] Muslim, Nr. 556.
[3] Sahih Bukhari, Nr. 373.
[4] Fath bab al-inaya bi-sharh kitab an-niqaya, 1/311-312.
[5] Marghinani, al-Hidaya, 1/166.
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