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Darf man im Namen eines Verstorbenen ein Opfer (Qurban) darbringen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Es ist erlaubt, im Namen eines verstorbenen Menschen (marhum) ein Opfer zu schlachten, um ihm damit Lohn zukommen zu lassen. Allerdings gilt: Wer selbst verpflichtet ist, das Opferfestopfer (Qurban) zu verrichten, muss zuerst für sich selbst opfern.

ʿAlī (möge Allah mit ihm zufrieden sein) hat zwei Opfertiere geschlachtet: eines für sich selbst und eines für unseren Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm). Als man ihn nach dem Grund fragte, antwortete er:

إن رسول اللَّه صلَّى اللَّه عليه وسلَّم أوصاني أن أضحّي عنه فأنا أضَحّي عنه

„Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat mir zu Lebzeiten befohlen, für ihn ein Opfer darzubringen.“ [1]

Wer für einen Verstorbenen ein Opfer schlachten möchte, muss dies während der Opferfesttage tun. Vom Fleisch dieses Opfers dürfen sowohl derjenige, der es schlachtet, als auch andere essen.

Hat der Verstorbene das Opfern testamentarisch angeordnet, dürfen seine Erben das Fleisch nicht essen. In diesem Fall muss das gesamte Fleisch an Bedürftige verteilt werden.

Abteilung für Scharia und Fatwa, Geistlicher Rat der Muslime Kasachstans

[1] Überliefert von Abū Dāwūd.

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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