Gebetszeiten
Fastende

Darf man im Ramadan das Fasten auslassen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Allah der Erhabene sagt im Koran:

„O ihr, die ihr glaubt! Euch ist das Fasten vorgeschrieben, wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werdet.“ (Sure al-Baqara, Vers 183).

Das Fasten im Monat Ramadan ist eine der fünf Grundsäulen des Islam. In einem Hadith, überliefert von dem Gefährten Ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein), sagte der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم):

„Der Islam ist auf fünf (Säulen) aufgebaut: Das Bekenntnis, dass es keine Gottheit außer Allah gibt und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, das Gebet zu verrichten, die Zakat zu geben, die Pilgerfahrt zu unternehmen und im Ramadan zu fasten.“ (Bukhari, Muslim).

Das Fasten im Ramadan ist für jeden gesunden, ortsansässigen, zurechnungsfähigen und geschlechtsreifen Muslim verpflichtend. Die Absicht zum Fasten, das Unterlassen der Dinge, die das Fasten ungültig machen, sowie die Reinheit von Menstruation und Wochenbett bei Frauen sind Bedingungen für die Gültigkeit des Fastens.

Wer im Ramadan fastet, erfüllt damit seine religiöse Pflicht als Muslim und wird im Jenseits große Belohnungen und die von Allah versprochenen Gaben erhalten. Wer jedoch trotz Fähigkeit das Fasten unterlässt, begeht eine Sünde und wird im Jenseits bestraft.

In einem Hadith, überliefert von Abu Huraira, sagte unser Prophet (صلى الله عليه وسلم):

„Wer ohne Entschuldigung und ohne krank zu sein einen Tag im Ramadan nicht fastet, dessen Fasten während seines ganzen Lebens kann diesen Tag nicht ersetzen.“ (Nasa'i).

Kranke, Reisende, Frauen während der Menstruation oder des Wochenbetts sowie schwangere oder stillende Frauen, denen das Fasten selbst oder ihrem Kind schaden würde, können das Fasten nachholen.

Nach unserer Scharia gibt es zwei Gruppen von Menschen, denen es erlaubt ist, das Fasten zu unterlassen und stattdessen für jeden Tag im Ramadan Fidyah (Ersatzleistung) zu geben:

  • Sehr alte Menschen, die aufgrund ihres Alters und ihrer Schwäche überhaupt nicht mehr fasten können und deren Kräfte von Tag zu Tag schwinden.

  • Chronisch Kranke, bei denen keine Aussicht auf Heilung besteht und für die das Fasten eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit darstellen würde.

Für Muslime, die nicht zu diesen beiden Gruppen gehören, ist es nicht erlaubt, das Fasten im Ramadan zu unterlassen oder stattdessen Fidyah zu geben. Leichte Schwierigkeiten bei der Arbeit oder im Studium gelten nicht als religiöse Entschuldigung.

Hasan AMANKUL,

„Munara“-Zeitung, Nr. 6, 2022

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.