AntwortEditorialShejire Editorial
Es ist erlaubt, der bedürftigen Schwiegermutter und dem bedürftigen Schwiegervater Zakat zu geben. Denn zwischen dem Zakatgebenden und diesen Personen besteht weder ein usûl- noch ein fürû-Verhältnis, und die Person, die Zakat gibt, ist auch nicht verpflichtet, für sie zu sorgen. (Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 2/346)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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