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Darf man Straßen über Gräber führen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Egal wie alt ein Friedhof ist, sollte er weiterhin als Friedhof erhalten bleiben, solange keine zwingende Notwendigkeit besteht. Es ist nicht erlaubt, einen solchen Friedhof zu verkaufen, darauf Gebäude oder Ähnliches zu errichten oder die darin befindlichen Gebeine in einen anderen Friedhof umzubetten. Nur wenn es keine andere Alternative gibt und ein unvermeidliches öffentliches Bedürfnis besteht, wie zum Beispiel das Anlegen einer Straße zum Nutzen der Allgemeinheit, dürfen die Gräber zu diesem Zweck an einen anderen Ort verlegt werden. So kann ein öffentliches Grundstück oder Eigentum, wenn es weiterhin dem Gemeinwohl dient, bei Bedarf auch verkauft oder getauscht werden. (Zeylaî, Tebyîn, 3/331) Das Anlegen einer Straße durch einen Friedhof kann in diesem Zusammenhang bewertet werden.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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