Gebetszeiten
Essen und Trinken (halal/haram)de

Darf man weiteressen, wenn man schon satt ist?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Ein Muslim sollte besonders darauf achten, dass das, was er isst und trinkt, halal und rein ist. Es ist wichtig, sich an das zu halten, was die Scharia erlaubt hat, und das zu meiden, was verboten oder zweifelhaft ist. Denn alles, was haram ist, schadet dem Körper. Auch von den erlaubten Speisen ist das meiste eher schädlich und nur wenig wirklich nützlich. Imam Ghazali sagt: „Haram ist wie Gift, es schadet dem Glauben des Menschen. Halal ist wie Medizin: Ein wenig davon ist nützlich, zu viel davon schadet.“ (Ihya Ulum ad-Din, 1/236). Das Urteil über das Essen richtet sich daher nach verschiedenen Situationen:

  • Fard (Pflicht). Das heißt, so viel zu essen, dass man nicht verhungert. Ohne Nahrung und Wasser kann ein Mensch nicht normal leben. Wer aus Unterlassung von Essen und Trinken stirbt, begeht eine Sünde, weil er sich selbst in Gefahr bringt. Der Koran verbietet dies:

    Allah Ta'ala sagt: „Und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben.“ (Sure al-Baqara, 195)

  • Mustahabb (empfohlen, verdienstvoll). Das ist, etwas mehr zu essen, um das Gebet vollständig verrichten oder das Fasten leichter halten zu können. Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte:

    „Der starke Gläubige ist bei Allah besser als der schwache Gläubige.“ (Muslim, Nr. 2664).

    Wenn man also isst, um Kraft für den Gottesdienst zu haben, gilt das selbst als eine Form der Anbetung.

  • Mubah (erlaubt). Das bedeutet, bis zur Sättigung zu essen, um den Körper zu stärken. Dafür gibt es weder Lohn noch Sünde. Dennoch muss man am Jüngsten Tag auch für erlaubte Speisen Rechenschaft ablegen. Als dem Propheten (صلى الله عليه وسلم) eine Schale mit Datteln gebracht wurde, sagte er:

    „Auch darüber werdet ihr zur Rechenschaft gezogen.“

    Als Umar (رضي الله عنه) fragte:

    „Werden wir auch darüber befragt?“

    antwortete der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم):

    „Bei Allah, in dessen Hand meine Seele ist, am Tag der Auferstehung werdet ihr sogar über das kalte und warme Wasser, das ihr getrunken habt, zur Rechenschaft gezogen. Ausgenommen sind nur das Tuch, das eure Scham bedeckt, das Stück Brot, das euren Hunger stillt, und das Wasser, das euren Durst löscht.“ (Ahmad, Nr. 440).

  • Haram (verboten). Das ist, weiterzuessen, obwohl man schon satt ist. Denn das gilt als Verschwendung und ist schädlich für die Gesundheit. Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte:

    „Der Mensch hat kein schlechteres Gefäß gefüllt als seinen Magen. Wenn er ihn füllen muss, dann ein Drittel mit Essen, ein Drittel mit Wasser und ein Drittel mit Luft.“ (Ibn Madscha, Nr. 3349; Tirmidhi, Nr. 2380)

    Nur wenn man sich für das Fasten am nächsten Tag stärken will oder damit ein Gast sich nicht schämt, mehr zu essen, ist es erlaubt, etwas mehr zu essen. Denn einen Gast zu kränken oder schlecht zu behandeln, ist aus islamischer und menschlicher Sicht nicht richtig (al-Ikhtiyar li-Ta'lil al-Mukhtar, 4/171).

Daher ist es grundsätzlich nicht erlaubt, weiterzuessen, wenn man bereits satt ist. Ausnahmen gelten, wenn man sich für das Fasten stärken will oder damit ein Gast sich nicht unwohl fühlt.

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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