Zakat darf an einen bedürftigen Bruder gegeben werden. Dasselbe gilt für Neffen, Onkel väterlicherseits, Onkel mütterlicherseits, Tanten und deren Kinder. (Ibn al-Humam, Fath al-Qadir, 2/270; Ibn Abidin, Radd al-Muhtar, 2/346) Es ist sogar noch verdienstvoller, Bedürftigen aus der eigenen Verwandtschaft Vorrang zu geben, wenn man Zakat entrichtet. Denn darin liegt sowohl das Begleichen der Zakatpflicht als auch die Pflege der Verwandtschaftsbande (Sila-i Rahim). Der Prophet (s.a.s.) sagte: „Für eine dem Bedürftigen gegebene Spende gibt es einen Lohn. Wer seine Spende einem Verwandten gibt, erhält zwei Lohn: Einen für die Verwandtschaft und einen für die Spende.“ (Nasa'i, Zakat, 82 [2582]; Ibn Madscha, Zakat, 28 [1844]; vgl. Bukhari, Zakat, 44 [Kapiteltitel]) und hat dazu ermutigt.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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