Der Prophet Muhammad (s.a.s.) hat bei verschiedenen Gelegenheiten erklärt, dass Frauen die Moschee besuchen dürfen, jedoch das Gebet zu Hause für sie noch verdienstvoller ist. Er sagte: „Hindert eure Frauen nicht daran, in die Moscheen zu gehen. Doch ihre Häuser sind besser für sie.“ (Abu Dawud, Salat, 53 [567]; vgl. Bukhari, Dschum'a, 13 [900]; Muslim, Salat, 136 [442]).
Es ist bekannt, dass der Prophet Frauen erlaubte, in die Moschee zu gehen, und sie sogar dazu ermutigte, an Festtagen wie Ramadan- und Opferfest am Festgebet teilzunehmen, damit sie die Freude des Festes gemeinsam mit der Gemeinschaft erleben (Bukhari, 'Idayn, 15, 19, 21 [974, 979, 981]; al-Hadsch, 81 [1652]; Muslim, Salatu'l-'idayn, 1-3, 10-12 [884-885, 890]).
Der Gesandte Allahs (s.a.s.) gab Frauen, die in die Moschee kommen, einige Empfehlungen und verbot ihnen, auffällige Kleidung zu tragen oder Parfüm zu benutzen (vgl. Muslim, Libas, 125 [2128]; Salat, 141-142 [443]).
Obwohl es für Frauen verdienstvoller ist, ihre Gebete zu Hause zu verrichten, ist es auch erlaubt, die Pflichtgebete und das Tarawih-Gebet in der Moschee in Gemeinschaft zu beten, sofern sie die nötige Zurückhaltung und Sensibilität wahren (Zayla'i, Tabyin, 1/140; Ibn Nujaym, al-Bahr, 2/71).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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